Wahlen zum Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat am 06. November 2021 – Aushang der Listen der Kandidat*innen
Liebe Gemeindemitglieder,
anliegende Listen hängen ebenfalls im Schaukasten vor der Kirche aus. Jetzt schon ein herzliches Dankeschön an alle, die sich für eine Kandidatur in den beiden wichtigen Kirchengremien bereit erklärt haben.
Wahlberechtigt zum Pfarrgemeinderat sind alle Gemeindemitglieder ab dem 14. Lebensjahr, zum Kirchenvorstand alle Gemeindemitglieder ab dem 18. Lebensjahr. Nehmen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.